AGB von UTA Gerüstbau

Die AGB gelten für sämtliche Montageleistungen im Bereich von Gerüstbauarbeiten. Der Vertragsgegenstand umfasst die Lieferung, Montage und Demontage von Gerüstsystemen entsprechend den individuellen Anforderungen und technischen Spezifikationen des Kunden.

1. Aufmaß und Abrechnung

In unseren Angeboten sind der Aufbau und Abbau des Gerüstes sowie eine Vorhaltezeit von 4 Wochen enthalten. Nach Ablauf dieser Grundstandzeit behalten wir uns vor, eine Miete in Höhe von 6% des Angebotspreises pro Woche zu berechnen, sofern das Gerüst weiterhin in Benutzung bleibt.

Wenn die Angebote auf Basis von Quadratmetern ausgewiesen sind, behalten wir uns das Recht vor, einen Nachtrag gemäß den tatsächlich gestellten Quadratmetern zu berechnen, sofern diese von den im Angebot angegebenen Quadratmetern abweichen. Die genaue Berechnung erfolgt entsprechend der vereinbarten Preisstruktur.

Wir behalten uns das Recht vor, pauschale Angebote zu unterbreiten. Jedoch gilt auch hier, dass nach einer Grundstandzeit von 4 Wochen eine Miete von 6% des Pauschalangebotspreises pro Woche berechnet wird, sofern das Gerüst weiterhin in Benutzung bleibt.

2.  Bindung von Angeboten

2.1. Schriftliche Angebote

Ein schriftliches Angebot ist für einen Zeitraum von 7 Tagen bindend, beginnend ab dem Datum des Schreibens. Die Bindung tritt in Kraft, sobald Sie das Angebot innerhalb dieses Zeitraums schriftlich annehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Verbindlichkeit des Angebots automatisch, es sei denn, es wird vorher schriftlich verlängert oder anderweitig vereinbart.

2.2. Mündliche Angebote

Ein mündlich unterbreitetes Angebot ist ausschließlich während des laufenden Gesprächs bindend. Die Verbindlichkeit des Angebots tritt in Kraft, sobald Sie es mündlich während unserer Kommunikation annehmen. Nach Beendigung des Gesprächs erlischt die Bindung automatisch, es sei denn, es wird während des Gesprächs eine schriftliche Bestätigung vereinbart.

2.3. Angebote per E-Mail

Unser per E-Mail übermitteltes Angebot ist für einen Zeitraum von 24 Stunden bindend. Die Verbindlichkeit des Angebots tritt in Kraft, sobald Sie es schriftlich per E-Mail innerhalb dieses Zeitraums annehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Bindung automatisch, es sei denn, es wird vorher schriftlich verlängert oder anderweitig vereinbart.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise gelten für die Montageleistungen sowie Demontageleistungen gemäß dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot festgelegt und sind verbindlich.

Zusätzliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Kosten für solche Änderungen werden gesondert vereinbart.

4. Montagezeitraum und Montagebedingungen

Der Montagezeitraum wird, wenn seitens des Kunden gewünscht, in der Auftragsbestätigung festgelegt. Verzögerungen aufgrund von unvorhersehbaren Umständen können auftreten, jedoch wird der Kunde bei Verzögerungen umgehend informiert.

Der Kunde stellt sicher, dass der Arbeitsbereich vor Beginn der Montage frei von Hindernissen ist. Sämtliche Gegenstände im Bereich der Montage müssen bauseits entfernt oder weggeräumt werden. Bäume, Büsche und andere Pflanzen müssen ebenso bauseits vor Beginn der Gerüstmontage entfernt oder geschnitten werden, um einen hindernisfreien Aufbau des Gerüsts zu gewährleisten.

Zusätzliche Kosten, die durch Verzögerungen oder Hindernisse aufgrund des Arbeitsbereichs entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

5. Benutzung des Gerüsts

Die verbindliche Abnahme des Gerüsts obliegt dem Auftraggeber. Die Nutzung des Gerüsts ist erst gestattet, nachdem eine Freigabe durch einen unserer autorisierten Monteure erfolgt ist.

Die Nutzung des bereitgestellten Gerüsts ist ausschließlich für die Durchführung des im Angebot genannten Werks gestattet. Jegliche andere Nutzung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Zuwiderhandlungen entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehende Folgen.

Es ist untersagt, Veränderungen am Gerüst vorzunehmen. Jegliche Modifikationen oder Anpassungen dürfen ausschließlich von unseren Mitarbeitern durchgeführt werden. Insbesondere ist es strikt untersagt, Verankerungen oder Verstrebungen am Gerüst zu entnehmen oder zu verändern. Jegliche Maßnahmen bezüglich der Verankerung und Verstrebungen dürfen ebenso ausschließlich von unserem Team vorgenommen werden. Auch hier gilt: Zuwiderhandlungen entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehende Folgen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet das Gerüst in einem ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Nach Abschluss der Arbeiten ist er verpflichtet, das Gerüst zu reinigen und  in einem sauberen Zustand für den Abbau freizumelden.

Das Gerüst darf vom Auftraggeber nicht an Dritte weitervermietet werden. Jegliche Weitergabe des Gerüsts an externe Parteien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens UTA Gerüstbau.

6. Verantwortlichkeiten und Haftung

Wir übernehmen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Montage des Gerüsts. Etwaige Schäden, die durch unsere Mitarbeiter verursacht werden, sind uns unverzüglich innerhalb einer Frist von höchstens 3 Tagen schriftlich zu melden. Der Kunde ist dazu angehalten, fotografische Dokumentationen der Schäden anzufertigen, wobei die Beweislast für die Schadensursache beim Kunden liegt.

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden am Gerüst, die während seiner Nutzung entstanden sind. Falls das Gerüst vor der Freimeldung zum Abbau nicht gereinigt wurde, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

7. Widerrufsbelehrung

7.1. Widerrufsrecht für Aufträge

Ein Vertrag kann durch die beidseitige Akzeptanz einer schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zwischen den Vertragsparteien zustande kommen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie haben das Recht, binnen dieser 14 Tage, ohne Angabe von Gründen, Ihre Vertragserklärung zu widerrufen. 

Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, Telefonanruf oder E-Mail) zu richten an:

UTA Gerüstbau

Kalmenweg 5

55411 Bingen

E-Mail: kontakt@utageruestbau.de

Telefon: 06721-153336.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden oder mündlich erklären.

7.2. Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihres Widerrufs ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht unter bestimmten Umständen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und Klärungen zur Verfügung.

8. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt Bingen am Rhein als ausschließlicher Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.