Die AGB gelten für sämtliche Montageleistungen im Bereich von Gerüstbauarbeiten. Der Vertragsgegenstand umfasst die Lieferung, Montage und Demontage von Gerüstsystemen entsprechend den individuellen Anforderungen und technischen Spezifikationen des Kunden.
1. Aufmaß und Abrechnung
In unseren Angeboten sind der Aufbau und Abbau des Gerüstes enthalten.
Wenn die Angebote auf Basis von Quadratmetern ausgewiesen sind, behalten wir uns das Recht vor, einen Nachtrag gemäß den tatsächlich gestellten Quadratmetern zu berechnen, sofern diese von den im Angebot angegebenen Quadratmetern abweichen. Die genaue Berechnung erfolgt entsprechend der vereinbarten Preisstruktur.
Die vereinbarte Grundstandzeit beträgt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, 4 Wochen ab Fertigstellung des Gerüstes.
Nach Ablauf der Grundstandzeit wird eine Gerüstmiete in Höhe von 6 % des Auftragswertes pro angefangener Woche berechnet.
Wir behalten uns das Recht vor, pauschale Angebote zu unterbreiten. Jedoch gilt auch hier, dass nach einer Grundstandzeit von 4 Wochen eine Miete von 6 % des Pauschalangebotspreises pro Woche berechnet wird, sofern das Gerüst noch nicht ordnungsgemäß abgemeldet wurde.
Die Mietzeit endet grundsätzlich mit der ordnungsgemäßen Abmeldung des Gerüstes durch den Auftraggeber.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass wir alle für den Abbau erforderlichen Informationen, Zugangs- und Kontaktmöglichkeiten rechtzeitig erhalten und der Abbau ohne Behinderungen durchgeführt werden kann.
Kann das Gerüst trotz Abmeldung aufgrund fehlender Informationen, fehlender Ansprechpartner, mangelnder Zugänglichkeit, gesperrter Zufahrten, fehlender Baufreiheit, Anordnungen des Auftraggebers, Architekten, Behörden oder sonstiger Dritter nicht oder nur teilweise abgebaut werden, läuft die Mietzeit bis zur tatsächlichen Abbaumöglichkeit weiter und die vereinbarte Gerüstmiete wird in diesen Fällen bis zur tatsächlichen Abbaumöglichkeit des Gerüstes weiterberechnet.
2. Bindung von Angeboten
2.1. Schriftliche Angebote
Ein schriftliches Angebot ist für einen Zeitraum von 7 Tagen bindend, beginnend ab dem Datum des Schreibens. Die Bindung tritt in Kraft, sobald Sie das Angebot innerhalb dieses Zeitraums schriftlich annehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Verbindlichkeit des Angebots automatisch, es sei denn, es wird vorher schriftlich verlängert oder anderweitig vereinbart.
2.2. Mündliche Angebote
Ein mündlich unterbreitetes Angebot ist ausschließlich während des laufenden Gesprächs bindend. Die Verbindlichkeit des Angebots tritt in Kraft, sobald Sie es mündlich während unserer Kommunikation annehmen. Nach Beendigung des Gesprächs erlischt die Bindung automatisch, es sei denn, es wird während des Gesprächs eine schriftliche Bestätigung vereinbart.
2.3. Angebote per E-Mail
Unser per E-Mail übermitteltes Angebot ist für einen Zeitraum von 24 Stunden bindend. Die Verbindlichkeit des Angebots tritt in Kraft, sobald Sie es schriftlich per E-Mail innerhalb dieses Zeitraums annehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Bindung automatisch, es sei denn, es wird vorher schriftlich verlängert oder anderweitig vereinbart.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise gelten für die Montageleistungen sowie Demontageleistungen gemäß dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot festgelegt und sind verbindlich.
Zusätzliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Kosten für solche Änderungen werden gesondert vereinbart.
4. Montagebedingungen
Der Montagezeitraum wird, wenn seitens des Kunden gewünscht, in einer Auftragsbestätigung festgelegt. Verzögerungen aufgrund von unvorhersehbaren Umständen können auftreten, jedoch wird der Kunde bei Verzögerungen umgehend informiert.
Der Kunde stellt sicher, dass der Arbeitsbereich vor Beginn der Montage frei von Hindernissen ist. Sämtliche Gegenstände im Bereich der Montage müssen bauseits entfernt oder weggeräumt werden. Bäume, Büsche und andere Pflanzen müssen ebenso bauseits vor Beginn der Gerüstmontage entfernt oder geschnitten werden, um einen hindernisfreien Aufbau des Gerüsts zu gewährleisten.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Montage- und Demontagetermin uneingeschränkt zugänglich ist.
Baufreiheit sowie freie Transport- und Zufahrtswege sind bauseits sicherzustellen.
Zusätzliche Kosten, die durch Verzögerungen oder Hindernisse aufgrund des Arbeitsbereichs entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwendungen, die durch fehlende Baufreiheit, eingeschränkte Zugänglichkeit oder Behinderungen durch Dritte entstehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Erforderliche Lagerflächen für Gerüstmaterial sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat einen ausreichend tragfähigen Untergrund bereitzustellen.
Eine Prüfung der statischen Tragfähigkeit durch uns erfolgt nicht. Hiervon unberührt bleibt unsere Pflicht, offensichtliche Mängel oder erkennbare Sicherheitsrisiken zu beanstanden.
Sofern Zweifel an der Tragfähigkeit bestehen oder entsprechende Nachweise erforderlich sind, sind diese bauseits bereitzustellen.
Erforderliche Sondermaßnahmen, Unterfütterungen oder Lastverteilungen werden gesondert berechnet.
Sofern im Angebot oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts Abweichendes festgelegt wurde, erfolgt die Verankerung des Gerüstes durch Befestigung am Bauwerk. Der Auftraggeber erklärt sich mit den hierfür erforderlichen Verankerungen einverstanden.
Besondere verankerungsfreie Ausführungen oder Sonderkonstruktionen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Der Auftraggeber hat uns vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Besonderheiten der baulichen Gegebenheiten hinzuweisen, die für die Planung, Gründung, Verankerung oder Lastabtragung des Gerüstes von Bedeutung sein können.
Für nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten, verdeckte Hohlräume, Innenhöfe, Rücksprünge, fehlende Auflagerflächen, unbekannte Leitungen, nicht sichtbare Konstruktionen oder sonstige Umstände, die von den äußerlich erkennbaren Verhältnissen abweichen, übernehmen wir keine Haftung.
Hierdurch entstehende zusätzliche Leistungen, Änderungen der Ausführung oder Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.
Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, Halteverbotszonen, verkehrsrechtliche Anordnungen, Zustimmungen von Nachbarn sowie sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind durch den Auftraggeber zu beschaffen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Angebots sind.
Sofern die Montage, Nutzung, Verankerung oder der Rückbau des Gerüstes das Betreten, Befahren oder die Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken, Nachbardächern oder sonstigen fremden Flächen erfordert, hat der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und uns auf Verlangen nachzuweisen.
Sofern für die Ausführung der Gerüstbauarbeiten eine Abstützung oder Aufstellung von Gerüstteilen auf Nachbardächern erforderlich ist, hat der Auftraggeber zusätzlich sicherzustellen, dass die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und die Tragfähigkeit der betreffenden Dachflächen für die vorgesehenen Lasten ausreichend gegeben ist.
Kann die Ausführung der Arbeiten aufgrund fehlender Zustimmungen, Genehmigungen oder unzureichender Tragfähigkeit nicht oder nur mit Mehraufwand erfolgen, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu berechnen. Verzögerungen, die hieraus entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
Bei Frost, Eis, Sturm, Starkregen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
5. Benutzung des Gerüstes
Die verbindliche Abnahme des Gerüsts obliegt dem Auftraggeber.
Die Nutzung des Gerüsts ist erst gestattet, nachdem eine Freigabe durch einen unserer autorisierten Monteure erfolgt ist.
Nach erfolgter Freigabe geht die Verantwortung für die bestimmungsgemäße Nutzung des Gerüstes auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Sichtkontrollen und Prüfungen während der Nutzungsdauer durchzuführen oder durchführen zu lassen. Auftretende Beschädigungen, Veränderungen oder Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Nutzung des bereitgestellten Gerüsts ist ausschließlich für die Durchführung des im Angebot genannten Werks gestattet. Jegliche andere Nutzung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Zuwiderhandlungen entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehende Folgen.
Es ist untersagt, Veränderungen am Gerüst vorzunehmen. Jegliche Modifikationen oder Anpassungen dürfen ausschließlich von unseren Mitarbeitern durchgeführt werden. Insbesondere ist es strikt untersagt, Verankerungen oder Verstrebungen am Gerüst zu entnehmen oder zu verändern. Jegliche Maßnahmen bezüglich der Verankerung und Verstrebungen dürfen ebenso ausschließlich von unserem Team vorgenommen werden. Auch hier gilt: Zuwiderhandlungen entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehende Folgen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gerüst in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Nach Abschluss der Arbeiten ist er verpflichtet, das Gerüst zu reinigen und in einem sauberen Zustand für den Abbau freizumelden. Die Freimeldung des Gerüstes zum Abbau hat rechtzeitig schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Gerüst zum vereinbarten Abbauzeitpunkt vollständig zugänglich und frei von Materialien, Maschinen, Planen, Schutt oder sonstigen Hindernissen ist. Vergebliche Anfahrten, Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten aufgrund fehlender Abbaureife werden gesondert berechnet.
Nach dem Rückbau des Gerüstes werden die Verankerungslöcher von uns fachgerecht mit geeigneten Gerüststopfen verschlossen.
Weitergehende Ausbesserungs-, Maler-, Putz-, Fassaden-, WDVS- oder Beschichtungsarbeiten sind nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs.
Eine optische oder farbliche Anpassung an die bestehende Fassade sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes erfolgen durch uns nicht. Sofern der Auftraggeber eine weitergehende Ausbesserung oder optische Angleichung der Fassadenoberfläche wünscht, sind diese Arbeiten durch eine hierfür geeignete Fachfirma auszuführen und gesondert zu beauftragen.
Das Gerüst darf vom Auftraggeber nicht an Dritte weitervermietet werden. Jegliche Weitergabe des Gerüsts an externe Parteien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens UTA Gerüstbau.
6. Verantwortlichkeiten und Haftung
Wir übernehmen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Montage des Gerüsts. Etwaige Schäden, die durch unsere Mitarbeiter verursacht werden, sind uns unverzüglich innerhalb einer Frist von höchstens 3 Tagen schriftlich zu melden. Der Kunde ist dazu angehalten, fotografische Dokumentationen der Schäden anzufertigen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Beschädigungen, Verluste oder Zerstörungen von Gerüstbauteilen während der Nutzungsdauer bis zur vollständigen Rückgabe des Gerüstes. Fehlende, beschädigte oder zerstörte Gerüstteile werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Falls das Gerüst vor der Freimeldung zum Abbau nicht gereinigt wurde, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
7. Widerrufsbelehrung
7.1. Widerrufsrecht für Aufträge
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie haben das Recht, binnen dieser 14 Tage, ohne Angabe von Gründen, Ihre Vertragserklärung zu widerrufen.
Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, Telefonanruf oder E-Mail) zu richten an:
UTA Gerüstbau
Kalmenweg 5
55411 Bingen
E-Mail: kontakt@utageruestbau.de
Telefon: 06721 153336.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden oder mündlich erklären.
7.2. Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihres Widerrufs ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht unter bestimmten Umständen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und Klärungen zur Verfügung.
8. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bingen am Rhein ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.